Es ist 22 Uhr, die Sicherung fliegt raus, und nichts geht mehr. Oder schlimmer: Eine Steckdose fängt an zu qualmen. Solche Situationen sind in Wiener Mietwohnungen keine Seltenheit, besonders in Altbauten aus der Gründerzeit, deren Leitungen oft seit Jahrzehnten nicht erneuert wurden. Wer dann nicht weiß, was zu tun ist, verliert wertvolle Zeit und riskiert im schlimmsten Fall einen Wohnungsbrand.
Erste Schritte: Was zählt in den ersten Minuten
Bei jedem elektrischen Notfall gilt eine klare Reihenfolge. Zuerst den Hauptschalter im Sicherungskasten abschalten. In Wiener Altbauten befindet sich dieser häufig im Vorraum oder im Keller. Wer ihn nicht findet, sollte nicht suchen und gleichzeitig an Steckdosen hantieren.
Qualmt oder brennt es bereits, sofort die Feuerwehr rufen: 122. Elektrische Brände niemals mit Wasser löschen. Wasser leitet Strom und verwandelt einen kontrollierbaren Schwelbrand in eine lebensgefährliche Situation. Geeignet sind CO2-Löscher oder trockene Löschmittel, die in vielen Haushalten aber schlicht nicht vorhanden sind.
Sobald die akute Gefahr gebannt ist, beginnt die eigentliche Frage: Wer kümmert sich um die Reparatur, und wer zahlt?
Mietrecht in Österreich: Wer ist für was zuständig
Das österreichische Mietrechtsgesetz (MRG) teilt die Verantwortung eindeutig auf. Der Vermieter ist verpflichtet, die Wohnung in brauchbarem Zustand zu erhalten. Das schließt die Elektroinstallation in Wänden, den Sicherungskasten und alle Leitungen ein, die zum Gebäude gehören. Defekte, die auf Verschleiß oder bauliche Mängel zurückgehen, fallen damit in seinen Zuständigkeitsbereich.
Der Mieter dagegen trägt die Kosten für Schäden, die er selbst verursacht hat. Wer eine Steckdose durch Überbelastung zerstört, weil er eine alte 10-Ampere-Sicherung mit zu vielen Geräten belastet hat, kann nicht automatisch den Vermieter zur Kasse bitten. Grauzone gibt es dennoch: Bei älteren Installationen, die schlicht nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen, haben Gerichte in Österreich wiederholt zugunsten der Mieter entschieden.
Schadensmeldung: Form und Fristen beachten
Die Schadensmeldung an den Vermieter oder die Hausverwaltung sollte immer schriftlich erfolgen, am besten per E-Mail mit Lesebestätigung oder als eingeschriebener Brief. Wer nur anruft, hat im Streitfall keinen Nachweis. Die Meldung sollte das Datum, eine genaue Beschreibung des Defekts und im besten Fall Fotos enthalten.
Reagiert der Vermieter nicht innerhalb einer angemessenen Frist, was bei einem akuten Sicherheitsrisiko wenige Stunden bedeuten kann, ist der Mieter berechtigt, selbst einen Fachbetrieb zu beauftragen und die Kosten später einzufordern. Dieses Selbsthilferecht ist in Paragraph 1097 ABGB verankert. Wichtig: Die Belege müssen vollständig aufbewahrt werden.
Notdienst rufen: Wann es keine Alternative gibt
Nicht jeder Defekt lässt sich bis zum nächsten Werktag aufschieben. Fällt der Strom in einer Wohnung mit Elektroheizung im Winter aus, ist das eine akute Notlage. Dasselbe gilt für defekte Sicherungskästen, Lichtbögen hinter Verkleidungen oder unklare Brandgerüche aus der Steckdose.
In solchen Fällen ist ein qualifizierter Notdienst die einzig sinnvolle Option. Wer in Wien im dritten Bezirk wohnt, kann beispielsweise den Elektriker Notdienst 1030 Wien Landstraße kontaktieren, der auch außerhalb der regulären Geschäftszeiten ausrückt. Ein seriöser Betrieb nennt die Kosten vorab klar und dokumentiert die durchgeführten Arbeiten so, dass die Rechnung gegenüber dem Vermieter verwendbar ist.
Auf Preisvergleiche in echter Notsituation sollte man verzichten. Wer drei Angebote einholt, während eine Sicherung heiß läuft, handelt fahrlässig.
Typische Fehler, die Mieter teuer zu stehen kommen
- Sicherungen eigenständig austauschen, ohne zu prüfen, warum sie ausgelöst haben
- Provisorische Reparaturen mit Isolierband an spannungsführenden Leitungen
- Keine schriftliche Schadensmeldung an die Hausverwaltung
- Rechnungen vom Notdienst nicht aufbewahren
- Fehler dem Vermieter mündlich melden und auf Kulanz hoffen
Besonders der erste Punkt ist gefährlich. Eine Sicherung, die wiederholt auslöst, ist kein technisches Ärgernis, sondern ein Warnsignal. Dahinter können Kabelbrüche, Feuchtigkeit in der Leitung oder ein Defekt an einem Gerät stecken. Wer die Sicherung einfach wieder einschaltet, riskiert, dass sich das Problem unbemerkt weiterentwickelt.
Eigentümer in Wiener Zinshäusern: Besondere Pflichten
Für Eigentümer von Zinshäusern gelten zusätzliche Pflichten, die über das MRG hinausgehen. Die Elektrotechnikverordnung 2020 (ETV 2020) schreibt vor, dass elektrische Anlagen in regelmäßigen Abständen geprüft werden müssen. Bei Wohngebäuden liegt dieser Abstand bei maximal 15 Jahren, bei gewerblich genutzten Einheiten deutlich kürzer.
Wer als Eigentümer diese Prüfungen versäumt und es kommt zu einem Schaden, haftet unter Umständen auch dann, wenn der Mieter formal den Auslöser gesetzt hat. Das gilt insbesondere, wenn eine Prüfung den Grundmangel bereits hätte aufdecken müssen.
| Situation | Zuständig | Empfohlene Maßnahme |
|---|---|---|
| Sicherung löst einmalig aus | Mieter (Erstprüfung) | Ursache klären, Notdienst bei Unklarheit |
| Sicherung löst wiederholt aus | Vermieter informieren | Schriftliche Meldung, Fachbetrieb beauftragen |
| Lichtbogen oder Brandgeruch | Notfall, sofort handeln | Strom abschalten, Notdienst, ggf. Feuerwehr |
| Kompletter Stromausfall in Wohnung | Vermieter/Netzbetreiber prüfen | Wiener Netze kontaktieren, Notdienst bei Hausdefekt |
Was nach dem Notfall zu tun ist
Sobald die akute Situation behoben ist, beginnt die Dokumentationsphase. Fotos vom Defekt, die Rechnung des Notdienstes, der Schriftverkehr mit der Hausverwaltung und im besten Fall ein Befundbericht des Elektrikers: All das kann entscheidend sein, wenn es später zu einem Streit über die Kostentragung kommt.
Die Schlichtungsstelle der Stadt Wien nimmt Mietstreitigkeiten kostenlos entgegen. Wer alle Unterlagen beisammen hat, ist in einer deutlich besseren Ausgangsposition als jemand, der nur mündliche Schilderungen vorweisen kann.
Ein elektrischer Notfall ist nie angenehm. Wer aber ruhig bleibt, die richtigen Stellen kontaktiert und den Papierkram ernst nimmt, kann den Schaden in den meisten Fällen ohne dauerhaften finanziellen oder rechtlichen Nachteil bewältigen.











